Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
The Fashion rEvolution GmbH sieht sich verpflichtet, die Verantwortung für die Sozial- und Umweltverträglichkeit unserer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit zu tragen. Diese schließt nach unserer Überzeugung auch alle Prozesse, sowie kurz- und langfristigen Folgen, die unsere Unternehmenstätigkeit innerhalb der gesamten textilen Kette auslöst, mit ein. Die schutzwürdigen Interessen von Mensch und Umwelt haben Vorrang vor Gewinn und wir streben in allen Tätigkeiten einen ökologisch verträglichen und sozial positiven Fußabdruck an.
Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir wollen nur Rohwaren und Materialien einsetzen, die ohne Menschenrechtsverletzungen angebaut und hergestellt wurden. Im Textilbereich ist das Risiko für das Auftreten von Kinderarbeit, für die Nichteinhaltung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards und für die Verweigerung existenzsichernder Löhne besonders hoch und es ist leider Usus, dass die Herstellerfirmen die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte auf ihre Lieferanten abwälzen. Deshalb erkennen wir im Besonderen ausdrücklich an, in der Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in unserer Liefer- und Wertschöpfungskette zu stehen und die Pflicht zu haben, hier möglichen Verletzungen der Menschenrechte aktiv vorzubeugen.
Wir unterstützen die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und orientieren uns an den Sustainable Development Goals (SDGs).
Nachfolgende internationale Standards und Richtlinien beachten wir in unserem unternehmerischen Handeln:
• die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
• die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
• Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
• die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Kindern (CNC)
• die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.
Darüber hinaus lassen wir uns seit Unternehmensgründung von folgenden privaten/wirtschaftlichen Standards leiten:
• Fairtrade Standards der Fairtrade Labeling Organization (FLO)
• Global Organic Textile Standard (GOTS)
• Grundlagen und Prinzipien der Gemeinwohlökonomie
Diese Richtlinien haben wir in unser Unternehmensleitbild integriert und unsere Geschäftspraktiken danach ausgerichtet. Wir sind seit 2007 Lizenznehmer für das Fairtrade Certified Cotton Siegel, die Zertifizierung nach dem GOTS folgte 2011. Eine Gemeinwohlbilanz ist erstmals für das Geschäftsjahr 2022 geplant.
In unserem Code of Conduct, definieren wir unsere Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen und Umweltstandards. Er wird stetig weiterentwickelt und ist integraler Bestandteil unserer Einkaufspolitik.
Dazu gehören:
• der betriebliche Arbeitsschutz
• das Verbot von Kinderarbeit
• das Diskriminierungsverbot
• eine gerechte Entlohnung
• die Anerkennung von Mitbestimmung der Mitarbeiter
• ein Beschwerdemechanismus zur Meldung von Menschrechtsverletzungen
Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex verpflichten sich unsere Geschäftspartner und alle Beteiligten der Lieferkette zur Einhaltung.
Uns ist bewusst, dass es sich bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in unserem Unternehmen und in der textilen Kette um einen fortwährenden Entwicklungsprozess handelt. Deshalb wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern dauerhaft daran arbeiten, einen Beitrag zu nachhaltigen Veränderungen entlang der textilen Wertschöpfungskette zu leisten.
Kemmern 02.08.2021
Jochen Gottwald
Geschäftsführer