Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
 

  1. Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  1. Dieses Angebot richtet sich nur an Käufer, welche die Ware ausschließlich in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dieses ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer die entsprechende Verwendung der Ware.

  1. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Den Rücktritt von einem Auftrag behalten wir uns für den Fall vor, dass beim Besteller eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Besteller zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

  1. Das Rücktrittsrecht beträgt längstens drei Tage nach Erstellung, jedoch nur, wenn diese uns vor dem Versand erreicht. Bei Artikeln mit Druck und Auftragsproduktionen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

§ 3 Preise

  1. Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erstellung des Auftrags erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen dem Käufer zur Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.

  1. Die Preise gelten ab Werk als Netto-Einzelpreise in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer und Fracht/Verpackungskosten. Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- und Devisennotierungen auftreten, müssen wir uns Preiskorrekturen vorbehalten. Unsere Preisangaben sind freibleibend. Druckfehler berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

  1. Mit der Auftragserteilung für Werbeaufdrucke stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Kennzeichnungsrechten oder anderen Rechten Dritter frei, die infolge der Ausführung des Auftrages etwa gegen uns geltend gemacht werden und gestattet uns die Benutzung etwaiger eigener Schutzrechte, soweit sie Gegenstand des auftragsgemäßen Werbeaufdrucks sind. Die Ablehnung oder der Rücktritt von Aufträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich bringen, bleibt vorbehalten.

Bei Bestellung mit Werbeanbringung, sowie bei Auftragsproduktionen behalten wir uns aus technischen Gründen eine 10%-ige Mehr- oder Minderlieferung vor.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist-Setzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

  1. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

  1. Falls vereinbart ist, dass die Käufer ihren Auftrag, z.B. bezüglich Maße, Designs, Modelle, noch näher spezifizieren werden und die Käufer die für die Aufstellung dieser Spezifikation vereinbarte Frist überschritten haben, so kommt eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung für ihre Rechnung, unbeschadet des Rechtes der Verkäufer, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.

  1. Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle den Käufern nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechte durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens der Käufer führen.

  1. Falls die Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grund dies auch sein mag, nicht sofort in Empfang nehmen, so sind alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerungskosten), für ihre Rechnung, unbeschadet unseres Rechtes, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und die ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.

§ 5 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Mängelgewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  1. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

  1. Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese an uns abzuführen.

§ 8 Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind für Lieferungen ab Lager die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen rein netto zu zahlen. Lieferungen ab Werk, wie Auftragsproduktionen, Sonderanfertigungen oder Konfektionierungen, sind per Vorkasse zu bezahlen und werden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung versendet. Der jeweilige Zahlungsmodus, sowie die Kriterien, die seitens des Verkäufers vorliegen müssen, damit die Zahlung des Kunden erfolgt, sind im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.

  1. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

  1. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffendem Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

  1. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

  1. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, Verkäufer und Käufer, der Geschäftssitz des Verkäufers, Bamberg.

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Kemmern 01.01.2015

_____________________________

Jochen Gottwald, Geschäftsführer